KI-Schulungspflicht: Was müssen kleine Betriebe tun?

Die KI-Schulungspflicht aus Artikel 4 der KI-Verordnung trifft jeden Betrieb, der KI beruflich nutzt, auch wenn sein Team nur ChatGPT für Texte verwendet: Er muss Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz seiner Leute fördern [1]. Eine bestimmte Schulung oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben, seit dem 27. Juli 2026 auch kein Mindestniveau mehr, dokumentiert sollten die Maßnahmen aber sein [3].

Was verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung?

Artikel 4 verlangt, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Dabei zählen die Vorkenntnisse der Leute, ihre Ausbildung und der Zusammenhang, in dem sie KI einsetzen [1]. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 [2], und sie hängt nicht an der Größe: Sie gilt für den Handwerksbetrieb mit fünf Leuten wie für den Konzern.

Bis Juli 2026 war sie strenger formuliert: Betriebe sollten sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt [2]. Die Änderungsverordnung der EU, der sogenannte Digital-Omnibus zur KI, hat daraus zum 27. Juli 2026 eine Pflicht gemacht, sich zu bemühen. Seitdem steht ausdrücklich im Gesetz, dass niemand für eine einzelne Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz garantieren muss [1]. Wer also „KI-Schulungspflicht" liest, sollte wissen: Pflicht ist das Handeln, nicht ein bestimmter Kurs.

Wer muss eine KI-Schulung machen?

In der Pflicht steht jeder Betrieb, der ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich verwendet. Die KI-Verordnung nennt ihn Betreiber; nur die rein private Nutzung ist ausgenommen [2]. Die EU-Kommission beantwortet ausdrücklich den Fall eines Unternehmens, dessen Mitarbeiter ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen: Auch sie sollen über die Risiken Bescheid wissen, etwa dass eine KI Dinge erfindet [5]. Wer einen KI-Telefonassistenten einsetzt, ist nach demselben Wortlaut ebenfalls Betreiber.

Oft ist die KI längst im Betrieb, bevor jemand darüber entschieden hat. Im Büro entsteht die Antwort an einen Kunden mit ChatGPT, im privaten Zugang, weil es schneller geht. Das ist kein Fehlverhalten, sondern ein gutes Zeichen: Das Team will die Arbeit schaffen. Es fehlt nur die Verabredung, was in so ein Werkzeug gehört und was nicht. In jedem vierten Unternehmen ab 20 Beschäftigten nutzen Mitarbeiter private KI-Zugänge, weitere 17 Prozent gehen davon aus, und Regeln für KI-Werkzeuge hat nicht einmal jedes vierte Unternehmen aufgestellt [6].

Ist eine KI-Richtlinie Pflicht?

Eine KI-Richtlinie verlangt Artikel 4 nicht, sie ist aber die einfachste Maßnahme, die ein kleiner Betrieb aufschreiben kann. Auf eine Seite gehört, welche Werkzeuge das Team für welche Aufgaben nutzen darf, welche Daten nie hineingehören, wer Ergebnisse prüft, bevor sie an Kunden gehen, und wann ein Text oder Bild als KI-erzeugt erkennbar sein muss. Für Kundendaten gilt ohnehin die Datenschutz-Grundverordnung, mit oder ohne KI.

Wie weist man KI-Kompetenz nach?

Ein Zertifikat ist nicht nötig, und auch eine externe Schulung verlangt das Gesetz nicht [3] [5]. Die Bundesnetzagentur, in Deutschland für die KI-Verordnung zuständig, empfiehlt aber, die Maßnahmen gut zu dokumentieren: welche Art, welcher Umfang, wer teilgenommen hat [4]. Eine interne Liste genügt, sagt auch die EU-Kommission [5]. Wer sein Team geschult hat, hält Datum, Themen und Teilnehmer fest und legt die KI-Regeln dazu. Für neue Mitarbeiter gehört die Einweisung in diese Regeln dann zur Einarbeitung.

Was gehört in eine KI-Schulung?

In eine KI-Schulung gehört, was Ihr Team im Alltag braucht, nicht ein Überblick über alle KI-Modelle. Die Bundesnetzagentur beschreibt vier Grundsteine: den Bedarf ermitteln, passende Maßnahmen gestalten, regelmäßig auffrischen und alles dokumentieren [4]. Praktisch heißt das:

Eine Arztpraxis braucht dabei andere Grenzen als ein Handwerksbetrieb, weil dort vieles unter das Berufsgeheimnis fällt. Was KI im Betrieb konkret abnimmt, zeigen die Ratgeber KI im Handwerk und KI in der Kanzlei.

Was bedeutet die KI-Schulungspflicht für kleine Unternehmen?

Kleine Unternehmen haben dieselbe Pflicht wie große, aber mehr Hilfe: Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen und Beispiele veröffentlichen, wie sich die Pflicht erfüllen lässt [1]. Ein Bußgeld für fehlende KI-Kompetenz sieht das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung nicht vor: Sein Bußgeldkatalog nennt Artikel 4 nicht [7]. Das Risiko liegt woanders. Nach der Bundesnetzagentur kann ein Mangel an KI-Kompetenz als Verletzung der Sorgfaltspflicht gelten, vor allem wenn dadurch ein Schaden entsteht [4]. Schickt jemand im Team einem Kunden eine falsche Auskunft aus der KI, fragt man hinterher, was der Betrieb getan hat, damit das nicht passiert. Eine dokumentierte Schulung ist darauf eine Antwort. Wie oft aufgefrischt wird, legt das Gesetz nicht fest; sinnvoll ist es, wenn ein neues Werkzeug kommt oder jemand Neues anfängt.

Wer sein Team an den eigenen Aufgaben schulen will, findet unser Angebot unter KI-Schulung für Ihr Team. Wie ein KI-Assistent am Telefon klingt, der nach klaren Regeln arbeitet, hören Sie in der Live-Demo; was er im Betrieb erledigt, zeigt die Seite fürs Handwerk.

Häufige Fragen

Ist ChatGPT im Unternehmen erlaubt?

Ja. Die KI-Verordnung verbietet es nicht, verlangt aber, dass das Team mit den Risiken umgehen kann [5]. Kundendaten gehören nur in Werkzeuge, für die ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung besteht.

Gibt es kostenlose KI-Schulungen?

Ja, die Bundesnetzagentur verweist selbst auf kostenlose Informationsangebote [3]. Sie erklären KI allgemein. Die eigenen Abläufe, Werkzeuge und Regeln eines Betriebs üben sie nicht.

Ist die KI-Schulung eine Pflicht des Arbeitgebers?

Ja, die Pflicht aus Artikel 4 trifft den Betrieb als Betreiber, nicht den einzelnen Mitarbeiter [1]. Wie er sie erfüllt, ob mit einer Schulung, einer Anleitung oder Regeln fürs Team, entscheidet er selbst.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2026/1744 zur Änderung der KI-Verordnung (Digital-Omnibus zur KI), Amtsblatt der EU vom 24.07.2026, Artikel 1 Nr. 5 (neuer Artikel 4), abgerufen am 25.09.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 3 Nr. 4, Artikel 4 in der ursprünglichen Fassung, Artikel 113, abgerufen am 25.09.2026
  3. KI-Kompetenz, Bundesnetzagentur, abgerufen am 25.09.2026
  4. Hinweispapier: KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung, Bundesnetzagentur, Juni 2025, abgerufen am 25.09.2026
  5. AI Literacy: Questions & Answers, Europäische Kommission, Stand 27.07.2026, abgerufen am 25.09.2026
  6. Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI, Bitkom, 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, 21.10.2025, abgerufen am 25.09.2026
  7. KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), § 15, in Kraft seit 29.07.2026, abgerufen am 25.09.2026